ARBEITSRECHT FÜR ARBEITGEBER

SIE SIND ARBEITGEBER:

Als Arbeit­ge­ber ste­hen Sie vor der Her­aus­for­de­rung, ein pro­duk­ti­ves und rechts­si­che­res Arbeits­um­feld zu schaf­fen. Das Arbeits­recht bie­tet Ihnen die not­wen­di­gen Rah­men­be­din­gun­gen, um Ihre Mit­ar­bei­ter fair zu behan­deln und gleich­zei­tig die Inter­es­sen Ihres Unter­neh­mens zu wah­ren.

Unse­re Leis­tun­gen
für Arbeit­ge­ber:

Rechts­be­ra­tung:

Erhal­ten Sie maß­ge­schnei­der­te Unter­stüt­zung bei der Gestal­tung von Arbeits­ver­trä­gen, Betriebs­ver­ein­ba­run­gen und inter­nen Richt­li­ni­en.

Kün­di­gungs­ma­nage­ment:

Wir hel­fen Ihnen, rechts­si­che­re Kün­di­gun­gen durch­zu­füh­ren und Kon­flik­te mit Mit­ar­bei­tern zu ver­mei­den.

Ver­tre­tung:

Im Fal­le von Strei­tig­kei­ten ver­tre­ten wir Ihre Inter­es­sen vor Gericht oder in Ver­hand­lun­gen.

Mit unse­rem Fach­wis­sen im Arbeits­recht kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihr Unter­neh­men nicht nur geset­zes­kon­form han­delt, son­dern auch ein attrak­ti­ver Arbeit­ge­ber bleibt.

Sie blei­ben ein attrak­ti­ver
Arbeit­ge­ber.

ARBEITSRECHT FÜR ARBEITGEBER

sechs KOMPETENZBEREICHE